Conditions générales (AGB)
Cette page est disponible uniquement en allemand, car elle contient des dispositions juridiquement contraignantes propres au droit suisse.
1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Lissel AG als Betreiberin der Lamira Serviced Apartments, im Folgenden als Lamira bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen von Lamira. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt für alle Vertrags-, Reservations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Lamira.
3. Definitionen
Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von drei gebuchten Personen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Text- und E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und Lamira Serviced Apartments.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Apartments, Studios, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch Lamira verbindlich.
Vertragsänderungen werden für Lamira erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lamira.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Apartment.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Apartments bei Lamira verfügbar sein, so muss Lamira den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten von Lamira. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat Lamira vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
6. Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags und bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr muss Lamira am Anreisetag bis spätestens 12:00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten kann Lamira frei über die Zimmer verfügen.
Bei einer verspäteten Freigabe des Apartments durch den Gast von einer Stunde und mehr kann Lamira für die vertragsüberschreitende Nutzung eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Lamira behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Apartments vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Apartment zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Gebäude kostenpflichtig aufzubewahren.
7. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Lamira kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Apartments/Räume oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist bei Lamira eingetroffen sein.
8. Preise / Zahlungspflicht
Die von Lamira kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein.
Der Gast ist verpflichtet, für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise von Lamira zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die von Lamira bestätigt werden.
Die Preise können von Lamira geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung von Lamira oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
Eine Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen, sofern nichts anderes in der Rechnung vereinbart wurde. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt Lamira eine Zahlungsbestätigung bis spätestens 14:00 am Anreisetag über den gesamten Buchungsbetrag.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann Lamira vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Lamira steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen von Lamira für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Checkouts am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug tritt der Schuldner ohne weitere Mitteilung in Verzug. Das Mahnwesen erfolgt gestaffelt: Die erste Mahnung erfolgt als kostenlose Zahlungserinnerung. Mit der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 10 erhoben. Erfolgt danach weiterhin keine Zahlung, wird mit der dritten Mahnung eine Gebühr von CHF 20 fällig, und es können rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Forderung eingeleitet werden.
Ab Eintritt des Verzugs wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR berechnet.
Gegenüber Forderungen von Lamira ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
9. Rücktritt durch Lamira
Bis und mit 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann Lamira ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist Lamira berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise: eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der von Lamira gesetzten Frist nicht geleistet; höhere Gewalt oder andere von Lamira nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen; Apartments oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden; Lamira begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen von Lamira beeinträchtigen kann; der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt von Lamira aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
10. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung von Lamira. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show") werden 100% der gebuchten Leistungen verrechnet.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts bei Lamira. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Text- und E-Mail-Nachrichten.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt, oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann Lamira die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Annullationsgebühren für Einzel- und Gruppenreservationen: 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Schriftliche Absage des Aufenthalts 60 bis 31 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 10 % gemäss Reservationsbestätigung. 30 bis 15 Tage vorher: 35 %. 14 bis 8 Tage vorher: 50 %. 7 bis 2 Tage vorher: 80 %. Innerhalb von 48 Stunden vor dem bestätigten Anreisedatum: 100 %.
Für alle Reservationen kann Lamira eine 100%ige Vorauszahlung verlangen, welche der Gast umgehend, jedoch spätestens bis zum Ende der gesetzten Frist zu bezahlen hat. Erfolgt diese Vorauszahlung nicht, so kann Lamira die Zimmer anderweitig vergeben. Daraus entstehende Umtriebe oder Nichtvermietungen von Zimmern können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Schadenminderung: Lamira ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern Lamira die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
11. Verunmöglichte Anreise
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen.
Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen.
Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
12. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist Lamira berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
Lamira ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern Lamira die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Apartment ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Apartments an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der schriftlichen Genehmigung von Lamira.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen von Lamira durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Die von Lamira abgegebene Zimmerkarte/-schlüssel bleibt Eigentum von Lamira und ermöglicht einen 24-Stunden-Zutritt zum Gebäude. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an Lamira zu melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 15.– und der Verlust der Karte/Schlüssels mit CHF 30.– dem Gast in Rechnung gestellt.
Für einen Zugang zum Internet muss der Gast bei Lamira seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos.
Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Im gesamten Gebäude von Lamira gilt ein Rauchverbot; das Rauchen ist ausschliesslich im Aussenbereich gestattet.
14. Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Apartment nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
15. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Areal von Lamira. Lamira übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Lamira übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Lamira. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Lamira ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit Lamira abzusprechen.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf Lamira auf Kosten des Gasts entfernen und/oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann Lamira die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial bei Lamira zurücklassen, ist Lamira zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
16. Handlungen, Benutzung und Haftung
a) Lamira
Lamira bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Lamira auftreten, wird sich Lamira auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Lamira haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von CHF 1'000.–. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet Lamira nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere Lamira nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung von Lamira im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Lamira empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe aufzubewahren.
Wird ein allfälliger Schaden Lamira nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.
Lamira haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Lamira lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
b) Gast
Der Gast haftet gegenüber Lamira für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass Lamira dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel/Einrichtungen verantwortlich, die ihm Lamira zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen von Lamira gegenüber Dritten.
c) Dritter
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er Lamira gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
17. Erkrankung oder Tod des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes bei Lamira, so benachrichtigt Lamira auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat Lamira Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch Lamira.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.
Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit Lamira.
18. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Lamira und gegen eine besondere Vergütung mitgebracht werden.
Der Gast, der ein Tier mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung von Lamira vorzulegen.
Im Wellness- und Sportbereich von Lamira dürfen sich keine Tiere aufhalten.
19. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- oder Geschäftsadresse nachgesendet, sofern dies gewünscht wird. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen entsorgt oder einer karitativen Organisation gespendet.
20. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht von Lamira selbst erbracht werden, so handelt Lamira lediglich als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen bei Lamira, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Lamira.